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Mindest-Profiltiefe

Bei 4 mm. Reifen Wechseln!

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe (seit 1992 europaweit) für Sommer und Winterreifen beträgt 1,6 mm am gesamten Umfang des Reifens. Da aber die gesetzliche festgelegte Profilgrenze nur einen Rest an Sicherheit gewährt, raten Reifen und Verkehrsexperten zu einer Mindestprofiltiefe bei Pkw-Sommerreifen von 3 mm und bei Pkw-Winterreifen von 4 mm da Winterreifen ab dieser Grenze in ihrer Wintertauglichkeit bereits eingeschränkt sind!

Die 7-Grad-Regel:

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Winter-Umrüstung?

Oftmals ist von der 7-Grand_Regel die Rede, die an den Reifenwechsel für die bevorstehende Wintersaisons einläutet. Fachleute warnen hier vor einem Aufschieben der Umbereifung bis zum ersten Schneefall, denn bereits bei niedrigen Plustemperaturen ist der Winterreifen einem Sommerreifen klar überlegen.

Das Material ist entscheidend.

Je nach Materialzusammensetzung der Lauffläche haben bestimmte Sommerreifen-Fabrikate bereits weit früher die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erreicht und verhärten schon bei kälteren Temperaturen.

Bremsverhalten und stärkere Haftung

Durch die Lamellen im Profil kommt ein Auto mit Winterreifen bei niedrigen Temperaturen beim Bremsen viel schneller zum Stehen als mit Sommerreifen.

Die speziell verwendete Silica-Mischung mit hohen Anteilen von Naturkautschuk sorgt nicht nur bei Matsch und Schnee für eine bessere Traktion, sondern auch regennasser Fahrbahn für eine deutlich stärkere Haftung.

Eine effektivere Kraftübertragung sowie der optimierte Aquaplaning Schutz rechtfertigen so das frühzeitig Umsteigen auf die wintertaugliche Saisonbereifung.

Quelle: www.esko-reifendienst.de

Warum Winterreifen?

5 gute Gründe für Winterreifen im Winter

Ab dem 1. Mai verlangt der Gesetzgeber eine den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung. Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss nach dem 1. Mai 2006 mit einem Bußgeld bis zu 40,- € rechnen.

185 Tage Winterreifenwetter im Jahr, Nicht nur bei Schnee sind Winterreifen die angemessene Bereifung. Auch bei niedrigen Temperaturen, Eis, Regen und Hagel sind Sie mit Winterreifen sicherer unterwegs.

Winterreifen haben eine weichere Gummimischung und eine Vielzahl an Lammellen, die sich mit dem Untergrund verzahnen. D.h., sie sind perfekt an die Witterungsverhältnisse der kalten Jahreszeit angepasst.

Empfohlene Sicherheitsprofiltiefe: 4 mm

Entscheiden Sie sich beim Kauf von Winterreifen für Qualität. Wichtig ist, dass an der Flanke des Reifens das M+S- Kennzeichen und das Schneeflocken-Symbol zu erkennen ist.

Jeder Meter zählt!

Winterreifen sind bei winterlichen Straßenbedingungen sicherer. Bei Kälte, Eis und Schnee reduziert sich der Bremsweg deutlich!

5 gute Gründe für Sommerreifen im Sommer

Die Änderung der StVO, die ab dem 01. Mai 2006 in Kraft getreten ist, schießt auch Sommerreifen ein. Wer ab Frühling weiterhin mit seiner Winterbereifung unterwegs ist, begibt sich unnötig in Gefahr. Außerdem ist der Kraftstoffverbrauch mit Winterreifen im Sommer höher.

Das Profil von Sommerreifen ist an die Bedingungen des warmen Halbjahres angepasst – trockene Straßen und regennasse Fahrbahnen. Hier bieten Sommerreifen optimale Leistung – beim Handling, im Komfort und beim Bremsen.

Die Profilblöcke bei Sommerreifen sind gröber und das Profil verfügt über mehr Längsrillen. Die Gummimischung ist speziell für sommerliche Temperaturen gemacht.

Empfohlene Sicherheitsprofiltiefe: 3 mm

Sommerreifen bieten auch bei hohen Temperaturen und Geschwindigkeiten optimale Haftung und Fahrstabilität. Zwei Sätze Reifen sollten Ihnen Ihre Sicherheit wert sein. Während die Winterreifen ihren Dienst tun. Verlängert sich die Lebensdauer Ihrer Sommerreifen.

Jeder Meter zählt!

Sommerreifen kommen auf trockenen Straßen und auf regennasser Fahrbahn früher zum Stehen.

Sandalen im Sommer, Stiefel im Winter

Jede Jahreszeit hat ihren Reifen, das hat jetzt auch der Gesetzgeber festgestellt. Auch wenn die Änderung der StVO nicht eindeutig Winterreifen vorschreibt, so besagt sie doch, dass die für winterliche Straßenverhältnisse geeigneten Reifen ausgezogen sein sollen – das sind Winterreifen.

Aber nicht nur das: Der Wortlaut der StVO bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die geeigneten Reifen im Sommer eben Sommerreifen sind.

Die Empfehlung der Sicherheits- und Reifenexperten ist ganz einfach:

Sommerreifen im Sommer – Winterreifen im Winter

Neuregelung seit 1. Mai 2006:

§ 2 Absatz 3a StVO: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Quelle: www.esko-reifendienst.de

Winterreifenpflicht

Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen

Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsche, Eis- oder Reifenglätte nur mit Reifen befahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfüllen (so genannte „M+S- Reifen“, „M+S“ steht für Matsch und Schnee“).

„Sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg“, warnt eine Rechtsschutzversicherung. Dies hat der Bundesrat in einer Neufassung der von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung bestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern.

In einem Urteil vom 9. Juli hatte das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Regelung zur Winterreifenpflicht in der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Vorschrift sei zu unbestimmt.

Weder könne der Autofahrer daraus entnehmen, wann genau er andere Reichen aufziehen müssen, noch sei irgendwo definiert, welch Reifen für winterliche Verhältnisse geeignet seien. Daraufhin hat der Bundesrat im November einer Neufassung von § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, um die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern. Künftig dürfen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Scheematsch, Eis- oder Reifenglätte nur mit Reifen gefahren werden. Welche die Anforderung einer EU- Richtlinie von 1992 erfüllen (so genannte „M+S- Reifen“, „M+S“ steht für Matsch und Schnee“). Dies sind Reifen, die besonders bei Matsch und Schnee unter anderem durch ihr Profil bessere Fahreigenschaften aufweisen als Sommerreifen. Wer bei den genannten Wetterverhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (bisher 20 Euro) rechnen, Behinderungen im Straßenverkehr kosten 80 Euro. Dazu kommt je ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Alle Achsen müssen mit geeigneten Reifen bestückt sein. Als besonderes wintertauglich sieht der Bundesrat Omnibussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht an. Bei diesen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert werden. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft werden von der Winterreifenpflicht ausgenommen, auch Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei. Feuerwehr und Katastrophenschutz, soweit für sie bauartbedingt keine „M+S“ Reifen erhältlich sind.

Quelle: www.esko-reifendienst.de

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